Verkehrssicherung im GaLaBau – eine unterschätzte Pflicht
Der Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) umfasst weit mehr als Gartenpflege und Bepflanzung. Sobald GaLaBau-Betriebe im öffentlichen Straßenraum arbeiten – sei es bei der Baumpflege an Alleen, beim Gehwegbau oder bei der Pflege von Grünflächen an Kreisverkehren – gelten die strengen Vorschriften der RSA 21 (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) und der MVAS (Merkblatt über Rahmenbedingungen für die erforderliche Fachkunde von Verantwortlichen für Verkehrssicherungsmaßnahmen an Arbeitsstellen).
Typische GaLaBau-Einsatzszenarien im Straßenraum
In der Praxis begegnen GaLaBau-Betriebe zahlreichen Situationen, die eine professionelle Verkehrssicherung erfordern: Baumfällung und Kronenpflege an Straßenbäumen, Heckenschnitt entlang von Gehwegen und Radwegen, Pflaster- und Wegebauarbeiten im Bereich von Fahrbahnen, Erdbauarbeiten für Entwässerung und Bewässerungssysteme nahe Verkehrsflächen sowie Neupflanzungen an Kreisverkehren, Verkehrsinseln und Mittelstreifen. Für all diese Einsätze müssen Absperrungen, Beschilderung und Verkehrslenkung nach RSA 21 eingerichtet werden.
Rechtliche Grundlagen und Haftung
Nach der StVO und den Technischen Regelwerken (RSA 21, ZTV-SA) ist der Unternehmer für die ordnungsgemäße Absicherung seiner Arbeitsstellen im Straßenraum verantwortlich. Bei Unfällen aufgrund mangelhafter Verkehrssicherung haftet der GaLaBau-Betrieb persönlich. Die RSA 21 Schulung weist die erforderliche Fachkunde nach und schützt sowohl Mitarbeiter als auch den Betrieb vor Haftungsrisiken und Bußgeldern.
Wettbewerbsvorteil durch RSA-Qualifikation
Immer mehr Kommunen und öffentliche Auftraggeber fordern den RSA-Nachweis bereits in der Ausschreibung. GaLaBau-Betriebe mit geschultem Personal haben einen klaren Wettbewerbsvorteil bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Die RSA 21 Schulung ist damit nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine strategische Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens.


