Baugruben werden für Fundamente, Kanalanschlüsse, Leitungsverlegungen und Reparaturen ausgehoben.
Bei Baugruben in der Nähe von Versorgungsleitungen gelten besondere Vorschriften: Die Leitungen müssen freigelegt und gegen mechanische Beschädigung gesichert werden.
Freigelegte Leitungen in der Baugrube müssen unterstützt werden, um Durchhängen und Bruch zu verhindern. Gas- und Druckleitungen dürfen niemals als Steighilfe benutzt werden.
Die Baugrubensicherung (Verbau) muss so ausgeführt werden, dass bestehende Leitungen nicht durch Erdruck, Vibrationen oder Setzungen beschädigt werden.