Gemäß GW 129 muss jeder Mitarbeiter, der im Bereich von Versorgungsleitungen arbeitet, vor Beginn der Tätigkeit eine Sicherheitsunterweisung erhalten.
Die Unterweisung umfasst: Lage und Art der vorhandenen Leitungen, Schutzabstände, Verhaltensregeln im Schutzstreifen und Notfallmaßnahmen bei Leitungsbeschädigung.
Die Sicherheitsunterweisung muss dokumentiert werden (Datum, Inhalt, Teilnehmer, Unterschrift). Die Dokumentation ist bei einer behördlichen Prüfung vorzulegen.
Unterschied zur GW 129 Schulung: Die Unterweisung ist baustellenbezogen und kurzfristig. Die GW 129 Schulung ist die grundlegende Qualifikation, die zur Unterweisung befähigt.