Der Bauleiter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung einer Baumaßnahme. Er koordiniert Gewerke, überwacht die Sicherheit und haftet bei Pflichtverletzungen persönlich.
Im Kontext der GW 129 hat der Bauleiter die Pflicht, die Leitungsauskunft einzuholen, das Baustellenpersonal zu unterweisen und die Einhaltung der Schutzmaßnahmen sicherzustellen.
Bei einem Leitungsschaden wird geprüft, ob der Bauleiter seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Hat er die GW 129 nicht beachtet, droht persönliche Haftung.
Viele Bauherren und öffentliche Auftraggeber verlangen, dass der Bauleiter selbst über ein GW 129 Zertifikat verfügt.