Bei einem Leitungsschaden wird geprüft, ob der Verursacher die notwendige Sorgfalt angewendet hat. Dazu gehört: Leitungsauskunft eingeholt? Personal geschult? Schutzmaßnahmen umgesetzt?
Kann das Unternehmen keine GW 129 Schulung seiner Mitarbeiter nachweisen, wird dies als grobe Fahrlässigkeit gewertet – mit voller Haftung für alle Folgeschäden.
Die Haftung erstreckt sich auf: Reparaturkosten der Leitung, Folgeschäden bei Anwohnern (Wassereinbruch, Gasexplosion), Umweltschäden und ggf. Personenschäden.
Einzelne Schadensfälle können schnell sechsstellige Beträge erreichen. Eine einzige Gasexplosion kann existenzbedrohend für ein Unternehmen sein.