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Sicherheit

Haftung bei Leitungsschäden

Bei Leitungsschäden haften Unternehmer und Bauleiter persönlich – besonders wenn keine GW 129 Schulung nachgewiesen werden kann.

Bei einem Leitungsschaden wird geprüft, ob der Verursacher die notwendige Sorgfalt angewendet hat. Dazu gehört: Leitungsauskunft eingeholt? Personal geschult? Schutzmaßnahmen umgesetzt?

Kann das Unternehmen keine GW 129 Schulung seiner Mitarbeiter nachweisen, wird dies als grobe Fahrlässigkeit gewertet – mit voller Haftung für alle Folgeschäden.

Die Haftung erstreckt sich auf: Reparaturkosten der Leitung, Folgeschäden bei Anwohnern (Wassereinbruch, Gasexplosion), Umweltschäden und ggf. Personenschäden.

Einzelne Schadensfälle können schnell sechsstellige Beträge erreichen. Eine einzige Gasexplosion kann existenzbedrohend für ein Unternehmen sein.

Bedeutung für die GW 129 Schulung

Die GW 129 Schulung ist eine Investition in die Rechtssicherheit Ihres Unternehmens – sie reduziert das Haftungsrisiko erheblich.

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